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Sollte ein Versicherungsfall auftreten und eine Versicherung gerade erst für diesen Fall abgeschlossen wurden sein, so stellt sich die Frage, ab wann der Versicherungsschutz denn wirksam wird. In der Regel tritt der Versicherungsschutz mit dem Vertragsabschluss in Kraft, allerdings nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und auch nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Sobald der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein erhalten hat bzw. eine Annahme schriftlich erklärt wurde, gilt der Vertrag als geschlossen und der Versicherungsschutz wird rechtskräftig. Dabei unterscheidet man noch zwischen dem technischen Beginn, welcher das Beginndatum im Versicherungsschein markiert, dem formellen Beginn, der die Zustellung des Versicherungsscheins oder der Aufnahmeerklärung bedeutet, sowie dem materiellen Beginn, bei dem der Versicherungsschutz nach Ablauf der Wartezeiten beginnt.
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