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Schließt man eine Versicherung ab, so tritt der Versicherungsschutz in der Regel immer zum Monatsersten ein. Vom Abschluss des Antrags bis zur Prüfung des Antrags durch das Versicherungsunternehmen vergehen aber normalerweise einige Tage. Deshalb sollte dies bei Vertragsabschluss mit einbezogen werden und der Versicherungsbeginn auf den nächsten oder übernächsten Monatsersten festgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind Nachversicherungen, die für Neugeborene Kinder sowie für den Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden, damit für diese keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
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