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Regelmäßig wird die Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines jeden Jahres neu festgelegt. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Erhöhung plötzlich krankenversicherungspflichtig, so kann er sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu ist es notwendig, bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einzureichen. Wird eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ausgesprochen, so gilt diese auf Dauer. Tritt jedoch eine Versicherungspflicht durch den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II ein, so endet die Befreiung.
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