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Beamtenanwärter sind so genannte Beamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das heißt, dass sie sich in einer Laufbahnausbildung für Beamte in Deutschland befinden. Als Ausbildungsgeld erhalten Beamtenanwärter Anwärterbezüge, die sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz ergeben. In Hinblick auf die Krankenversicherung können Beamtenanwärter unter besonderen Bedingungen in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Allgemeiner Erläuterung Beamter auf Probe:

Wer zur späteren Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat, kann in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. In der Regel geschieht dieses nach Ablauf der Ausbildung und Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung.

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