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Bei der gewünschten Mitgliedschaft in einer Krankenkasse wird seitens der Krankenversicherung die Aufnahmefähigkeit des Versicherten geprüft. Diese Prüfung dient zur Festlegung der monatlichen Beiträge. Zum Personenkreis zählen diejenigen, die die vom Versicherer festgelegte Altersgrenze nicht überschreiten und ihren Wohnsitz im Geschäftsgebiet des Versicherers haben. Die Beiträge können mit einem Risikobeitrag belastet werden, oder die Person kann von Leistungen ausgeschlossen werden, wenn es ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen gibt. Es kann jedoch später nochmals eine Prüfung erfolgen und die besonderen Bedingungen wieder aufgehoben werden.
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