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Nicht alle Pillen, Kapseln oder Tröpfchen, die Arzneimittel genannt werden, werden per gesetzlicher Definition auch als solches bezeichnet. Vielmehr sind Arzneimittel diejenigen Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die an oder im menschlichen Körper angewendet werden und zur Linderung bzw. Heilung von Beschwerden und Krankheiten gedacht sind.

Die Auslagen, die dem Patienten entstehen, werden tariflich von der Krankenkasse erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern verordnet werden.

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