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Als arbeitsunfähig wird derjenige Arbeitnehmer bezeichnet, der aufgrund von Krankheit nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Ebenfalls liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus oder in medizinischer Rehabilitation befindet. Dabei muss dem Arbeitgeber und der Krankenkasse eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Der Versicherung muss diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns mitgeteilt werden.

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