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Das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten bezeichnet man allgemein als Arbeitslosigkeit. Der Staat hat für die Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, soziale Absicherungsmöglichkeiten geschaffen. Dazu zählt das Arbeitslosengeld, welches man erhält, wenn man mindestens ein Jahr am Stück gearbeitet hat. In der zweiten Stufe erhält man dann das so genannte Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt.
Erhält man Arbeitslosengeld, so werden versicherungsrechtlich bestimmte Dinge wirksam. So tritt bei dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit und dem dazugehörigen Arbeitslosengeld für einen Privatversicherten die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse ein. Trotz einem außerordentlichen Kündigungsrecht in der Vollversicherung ist es jedoch ratsam, den Vertrag in der Privaten Krankenversicherung ruhen zu lassen oder eine so genannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dies ermöglicht es Ihnen nämlich, bei Beendigung der Arbeitslosigkeit wieder in die private Krankenversicherung einzutreten (Achtung mittlerweile müssen Sie nach der Arbeitslosigkeit wieder 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen um in die Private Krankenversicherung zurückkehren zu können) wenn Sie selbständig tätig sind oder über die Versicherungspflichtgrenze kommen und zwar dies ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Auch die angesammelten Altersrückstellungen bleiben erhalten.
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