|
Laut Definition sind Arbeitnehmer Menschen, die ihre Arbeitskraft im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dabei haben Arbeitnehmer gewisse Rechte und Pflichten haben. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört dabei, die im Vertrag vereinbarte Arbeit zu leisten. Zu den Nebenpflichten gehören u.a. Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht.
Zu den Hauptrechten des Arbeitnehmers gehört natürlich die vereinbarte Entlohnung. So wie der Grundsatz bei den Pflichten "ohne Leistung kein Geld" heißt, gilt bei den Rechten umgekehrt "Ohne Geld keine Leistung".
Aus Versicherungssicht betrachtet, besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht, wenn das Bruttojahresgehalt die Versicherungsgrenze übersteigt.
zurück zur Übersicht
Kostenlose Anfragen zu Versicherungsvergleichen können Sie hier anfordern:
Krankenversicherungsvergleiche zu:
nettobeitrag
telefonkosten im krankenhaus
beitragserhöhungen
mehrfachversicherung
altersrückstellung
|