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Die Anzeigepflicht ist ein Bestandteil für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsnehmer über bestimmte Gegebenheiten bzw. persönliche Umstände informieren muss. Dabei erfragt der Versicherer den Versicherungsnehmer über Dinge, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind. Dazu gehören z.B. gesundheitliche Probleme oder sonstiges beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hat man beispielsweise vor Versicherungsabschluss ein Knieleiden, so wird deshalb wahrscheinlich nur ein eingeschränkter Vertrag zustande kommen, d.h. das man im Falle einer Berufsunfähigkeit durch eben dieses Leiden keine Leistungen aus der Versicherung bezieht. Gleiches gilt für Angaben zu einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung. Werden die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, so ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht im Schadensfall automatisch entbunden.

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