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Mit einer Anwartschaftsversicherung kann man sich die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bewahren. Beispielsweise kann es durch unterschiedliche Umstände dazu kommen, dass man vorübergehend in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Hat man dann eine solche Anwartschaftsversicherung, kann man dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder in die private Krankenversicherung eintreten, ohne dass man die bis dahin erlangten Vorteile wieder verliert. Das heißt, dass man sich nicht verschlechtert aus Altersgründen, nach der Mitgliedschaft veränderten Gesundheitszuständen etc. Es erfolgen also keine Aufnahmeverweigerung oder Beitragszuschläge.
Da eine Aufnahmeverweigerung auch bei gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen stattfinden kann, wird eine Anwartschaftsversicherung generell empfohlen, wie etwa bei längeren Auslandsaufenthalten. So wird eine Rückkehr in die Krankenkasse erleichtert.
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