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Die Antragsbindefrist sagt aus, dass man bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung 6 Wochen gebunden ist. Wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, so kann ein Antrag auf Wartezeiterlass gestellt werden. Wird dieser Antrag genehmigt, beginnt die Bindefrist am Eingangstag des Untersuchungsbefundes, allerdings im Regelfall spätestens 14 Tage nach der Antragstellung. Der Wartezeiterlass wird allerdings nicht gewährt, wenn der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht eingeht.

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