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Ist ein Patient so schwer erkrankt, dass eine anschließende Weiterbehandlung in besonderer Weise notwendig wird, so spricht man von einer Anschlussheilbehandlung. Dies kann beispielsweise nach einem Unfall sein oder nach einer Krebserkrankung. Es werden dabei Rehabilitationsmaßnahmen veranlasst, damit der Patient schließlich wieder ins Alltags- und Berufsleben einsteigen kann. Dabei ist der Rentenversicherungsträger bei Berufstätigen vorrangig zuständig. Eine Heilanschlussbehandlung erfolgt in der Regel direkt über das Krankenhaus durch den zuständigen Sozialdienst. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist normalerweise ebenfalls zu zahlen. Dies sind im Regelfall 10,00 € täglich, muss allerdings höchstens 28 Tage gezahlt werden. Die vorherige Krankenhausbehandlung wird dabei abgezogen.

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