Eine allgemeinärztliche Behandlung bedeutet vor allem, dass die Behandlungskosten von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und nicht von einer privaten Krankenversicherung. Das hat zur Folge, dass bestimmte Vorteile, die bei einem Privatversichertem bei einer Behandlung zustehen, einem Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse nicht garantiert sind. Dazu gehört vor allem die freie Arztwahl in einem Krankenhaus. Damit hat als ein gesetzlich versicherter Patient nur bedingt Einfluss auf seine Behandlung und kann somit nicht unbedingt den Arzt seines Vertrauens wählen.