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Alkohol gehört zu den Genussmitteln, die bei übermäßigem Gebrauch zu einer Abhängigkeit führen können. Ist man erst einmal süchtig, so ist es schwierig, diese Sucht wieder zu heilen. Von Seiten der Krankenkasse besteht für Krankheiten und Unfälle, sowie deren Folgen ein Leistungsanspruch, auch wenn diese auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind. Keine Leistungen erhält man allerdings für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren. Kommt es zur Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen, so wird an dieser Stelle mittlerweile Krankentagegeld gezahlt.

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