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Allgemein erklärt, hat eine ärztliche Untersuchung die Erhebung der Krankheitsgeschichte und die Feststellung von Krankheitssymptomen als Ziel. Dabei soll der Arzt herausfinden, welche Krankheit der Patient hat, aufgrund welcher Ereignisse eine Krankheit entstanden sein kann und wie diese Krankheit behoben werden kann. Die Informationen, die der Arzt dabei vom Patienten erhält, unterliegen natürlich der Schweigepflicht. Wird vom Arzt aufgrund der Gespräche eine Diagnose gestellt, so werden anschließend Maßnahmen abgeklärt, wie die Krankheit wieder geheilt werden kann.

Aus Versicherungssicht ist zu sagen, dass bei einer ärztlichen Untersuchung Wartezeiten erlassen werden können, wenn man bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Der Antragsteller trägt die Kosten der Untersuchung und muss binnen 14 Tagen dem Versicherer einen Untersuchungsbericht vorlegen.

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