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Vergleiche Private Krankenversicherung

Die privatrechtliche Krankenversicherung ist eine Form der Personenversicherung. Grundlage des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen. Der private Krankenversicherer erstattet in der so genannten Krankheitskostenversicherung die entstehenden Kosten aus der Heilbehandlung von Krankheiten und Unfällen des Versicherungsnehmers (Versicherungsbedingungen: MB/KK). Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten: freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder private Krankenversicherung. Für freiwillig Versicherte ist zu prüfen, ob ein Krankengeld eingeschlossen ist; andernfalls ist es ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Eine Zusatzversicherung kann auch bei einem Auslandsaufenthalt erforderlich sein. Wer eine Privatbehandlung im Krankenhaus wünscht, sollte hierfür ebenfalls eine private Zusatzversicherung abschließen (Zusatzversicherung / PKV).


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aktualisiert am 04.2.2012