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Seit 1998 ist es in Deutschland erlaubt Lösegeldversicherungen und Entführungsversicherungen anzubieten. Für diese Angebote gibt es strenge Auflagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Nicht erst durch so medienwirksame Entführungsfälle wie in Kolumbien, dem Irak und Afghanistan gewinnt diese spezielle Art von Versicherung eine immer breitere Nachfrage.
Auch in den Staaten der ehemaligen UDSSR ist die Gefahr durch Entführungen und Erpressungen nicht zu unterschätzen. So wurden 2/3 der in Russland ansässigen Unternehmen entweder mit Erpressungs- und Schutzgeldanforderungen konfrontiert oder leisteten bereits Lösegeldzahlungen.
Der angebotene Versicherungsschutz beinhaltet in der Regel nicht nur die Zahlung eines möglichen Lösgeldes, sondern beinhaltet auch die Kosten für spezialisierte Berater die in solchen Fällen in der Regel unentbehrlich sind und die durch Vermittlung des Versicherers gestellt werden. Weitere mitversicherte Kosten können sein:
Aufwendungen für Informanten, Dolmetscher, Arzt- und Krankenhauskosten, Gutachter, erhöhte Sicherungs- und Bewachungskosten um nur einige zu nennen.
Zusätzliche Bausteine im Versicherungsschutz bei Lösegeldversicherungen und Entführungsversicherungen können sein:
- Todesfall und Invaliditätsschutz
- Evakuierungskosten
- Indirekte Erpressung
- Betriebsunterbrechungskosten.
Sollten Sie Interesse an diesem Versicherungsschutz haben und mehr erfahren wollen, steht Ihnen Herr Schnittker unter 05492/98603 für das direkte Gespräch zur Verfügung.
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