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Der Staat hat neben der Rürup-Rente eine weitere Variante der Altersvorsorge geschaffen und zwar die so genannte Riester-Rente.

Die Eigenverantwortlichkeit für die Absicherung im Ruhestand soll somit gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch die Altersvorsorgezulage und Beiträge. Wer der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegt, hat ein Anrecht auf diese Altersvorsorgezulage. Zu den berechtigten Personen zählen dabei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Kinder Erziehendem Soldaten, Richter, Beamte, Bezieher von Vorruhestandsgeld oder Bezieher von Krankengeld. Es gibt unterschiedliche Sparanlageformen, über die die Riester-Rente aufgebaut werden kann. Dazu zählt die klassische Rentenversicherung, aber auch Fonds.

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