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Neben der privaten Altersvorsorge ist seit einigen Jahren die betriebliche Altersvorsorge eine beliebte Art, für den Ruhestand vorzusorgen. Diese Möglichkeiten werden seit einigen Jahren von der Bundesregierung steuerlich unterstützt und deshalb von vielen Firmen für die Mitarbeiter angeboten. Dabei gibt es verschiedene Wege, die Variante durchzuführen.

Eine Möglichkeit ist dabei die Volkswohlbund Direktversicherung. Sie ist eine Versicherung, die der Arbeitnehmer auf das Leben des Arbeitgebers abschließt. Bezugsberechtigt sind dabei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Bis Ende des Jahres 2008 entfallen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Dies gilt jedoch nur, wenn die Direktversicherung aus Sonderzahlungen bezahlt wird, wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Steuerfrei sind die Beiträge aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge wie der Direktversicherung.

Wissenswert ist, dass eine Direktversicherung nicht gekündigt werden kann. Dennoch verfällt diese nicht, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt. Wenn der neue Arbeitgeber dies nicht anbietet, so kann man die Beiträge privat weiterzahlen. Werden beide Optionen nicht eingelöst, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden.

Unter dem folgenden Button können Sie sich kostenlose Angebotsberechnungen zum Thema Direktversicherung anfordern.



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