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Junge Familien profitieren seit einigen Jahren besonders von der Riester-Rente. Ähnlich, wie bei der Rürup-Rente, erhalten Sie hier vom Staat unterschiedliche Förderungen.

Der monatliche Maximalbeitrag wird anhand des Bruttolohnes ermittelt. 3% vom Bruttojahreseinkommen werden auf die 12 Monate verteilt. Hinzu kommen staatliche Zuschüsse, angefangen bei Zuschüssen für Verheiratete, bis hin zu Zuschüssen für maximal 2 Kinder. Damit verringert sich der Eigenanteil auf einen Minimalbeitrag pro Monat, bei einer maximalen Auszahlung im Alter.

Ob Sie den gesparten Betrag dann bei Renteneintritt per Kapitalwahlrecht ausgezahlt haben möchten, eine monatliche Rente erhalten, oder sich einen Teil sofort auszahlen lassen und den Restbetrag verrentet bekommen, ist Ihnen dabei überlassen.

Jeder, der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat einen Anspruch auf diese staatlichen Zuschüsse. Sollten Sie an irgendeiner Stelle in Ihrem Leben Arbeitslosengeld II erhalten, so wird die Riester-Rente in die Berechnungen nicht mit eingeschlossen.

Hier können Sie kostenlose Angebotsberechnungen zur Riester-Rente mit der Volksfürsorge anfordern. Klicken Sie einfach auf den Button!