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Neben der Universa Rürup-Rente, die vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht ist, hat der Staat auch eine Förderrente für Familien ins Leben gerufen. Die Förderberechtigung erhalten alle, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.
Wer dabei das Maximum der Beiträge, die sich aus 3% vom Jahresbruttoeinkommen berechnen, ausschöpft, erhält eine staatliche Förderung.
Die fällt höher aus, wenn man Kinder hat. Dann zahlt man nur ein Minimum der Beiträge, erhält jedoch bei Renteneintritt den maximalen Betrag.
Interessant an der Riester-Rente ist auch, dass sie bei der Berechnung von Hartz IV nicht mit einbezogen wird.
Was Sie sonst noch zur Riesterrente der Universa wissen müssen, erfahren Sie unter dem folgenden Button. Hier können Sie sich auch kostenlose Angebotsberechnungen anfordern.
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