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Neben der Direktversicherung und der Unterstützungskasse ist auch die Pensionskasse als selbständige, rechtsfähige Einrichtung Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge.

Dabei greift wieder die Entgeltumwandlung. Ein Teil Ihres Gehaltes wird in Ihre Altersvorsorge investiert und in die Pensionskasse eingezahlt.

Überschreitet dieser Betrag nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 4%, so sparen Sie dabei auch noch Steuern und Sozialabgaben. Hat Ihr Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abgeschlossen, profitieren Sie auch noch von Sonderkonditionen.

Eine runde Sache also!

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