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Auch Ihr Arbeitgeber kann etwas zu Ihrer Altersvorsorge beitragen. Bietet er eine betriebliche Altersvorsorge an, so können Sie aus unterschiedlichen Varianten wählen. Dazu zählen die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und die Direktversicherung.
Entscheiden Sie sich für die Direktversicherung, schließt Ihr Arbeitgeber eine Versicherung auf Ihr Leben ab. Die Beiträge für die Versicherung werden aus Ihrem Bruttoeinkommen gezahlt. Vorteil für Sie: übersteigen die Beiträge nicht die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 4%, sind diese Steuer- und Sozialabgabenfrei.
Kündbar ist die Direktversicherung jedoch nicht. Zahlt aber bei einem Jobwechsel die Beiträge nicht und Sie haben für eine private Weiterzahlung auch kein Geld übrig, so besteht die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung. Die späteren Leistungen fallen dann aber geringer aus.
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