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Standard Life bietet keine unternehmenseigene Unterstützungskasse an. Nicht
destso trotz ist aber möglich, eine Unterstützungskassenlösung mit
sogenannter Rückdeckung über eine Standard Life Lebensversicherung zu
bekommen.
Eine Unterstützungskasse eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung.
Im Gegensatz dazu wird sie jedoch von mehreren Unternehmen getragen, durch
deren Zuwendungen und die eigenen Vermögenserträge ein rechtlich
selbständiges Vermögen aufgebaut werden kann. Auch für die Trägerunternehmen
lohnt sich die Unterstützung, denn Sie können die Zuwendungen an die
Unterstützungskasse steuerlich geltend machen.
Steuerpflichtige Einkünfte sind auch für den Arbeitnehmer nicht notwendig,
wenn er Beiträge an die Unterstützungskasse leistet. Erst die Einkünfte, die
tatsächlich von der Unterstützungskasse als Versorgungsleistung gezahlt
werden, müssen versteuert werden.
Kostenlose Angebotsberechnungen zum Thema Unterstützungskasse der Standard
Life können Sie unter dem folgenden Button anfordern.
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