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Eine renditestarke Altersvorsorge bietet die Neue Leben Rürup-Rente Leben in Form einer Basisrente. Hier können Sie steuerliche Vorteile besonders gut ausnutzen und zwar durch einen Sonderausgabenabzug. Diese Fördermöglichkeiten hat die Bundesregierung im Zuge der Rentenreform möglich gemacht, damit sich jeder ein stattliches Altersvermögen ansparen kann. Diese Form der Basisrente soll dann Grundbedürfnisse absichern.

Die Rürup-Rente Neue Leben wird jedoch erst zum Renteneintritt ausbezahlt. Der Betrag wird dann lebenslang verrentet. Es besteht als in diesem Fall kein Kapitalwahlrecht.

Nutzen kann man die Fördermöglichkeiten durch den Abschluss einer konventionellen Rentenversicherung oder auch einer fondsgebundenen Rentenversicherung(http://www.versicherung-portal-1.de/lebensversicherung/neue/fondsgebundenelv).

Der geschaffene Sonderausgabenabzug lohnt sich besonders, wenn Sie selbständig tätig sind, denn dadurch können Sie eine steuergünstige Altersvorsorge betreiben.

Doch auch Angestellte können davon profitieren, denn der Sonderausgaben-Höchstbetrag liegt bei 20.000 € pro Jahr und pro Person.

Die Möglichkeiten, die Ihnen die Neue Leben zur Rürup-Rente bietet sind vielfältig. Informieren Sie sich jetzt und fordern Sie kostenlose Angebotsberechnungen an.



Informationen zu steuerlichen Behandlung der Rürup-Rente erhalten Sie hier:
Rürup-Rente Steuern