Die Unterstuetzungskasse der LV 1871
Von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird die LV 1871 Unterstützungskasse. Die Unternehmen leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse LV 1871. Die Unterstützungskasse ist dennoch eine rechtlich selbständige Einrichtung. Die Zuwendungen der Unternehmen sowie die eigenen Vermögenserträge sichern schließlich ein rechtlich selbständiges Vermögen. Auch die Trägerunternehmen profitieren von den geleisteten Zuwendungen, denn sie können diese steuerlich geltend machen.Der Arbeitnehmer auf der anderen Seite erhält eine sichere Altersvorsorge im Ruhestand und kann schon als Berufstätiger davon profitieren, da die Beiträge an die Unterstützungskasse steuerfrei ist und erst bei der Auszahlung steuerlich geltend gemacht werden müssen.
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