Die Pensionskasse der LV 1871
Die Pensionskasse als selbständige, rechtsfähige Einrichtung ist neben der Direktversicherung LV 1871 und Unterstützungskasse LV 1871 eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Einen Rechtsanspruch auf Kassenleistungen erhalten dabei der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen.Die Finanzierungswege sind unterschiedlich. Man kann eine Gehaltsumwandlung vornehmen. Aber auch zusätzliche Zahlungen zum Gehalt, welche durch den Arbeitgeber realisiert werden, sind denkbar. Der Staat gibt eine Unterstützung dahingehend, dass bis zu einer Bemessungsgrenze von 4% eine Förderung erfolgt.
Der steuerliche Freibetrag liegt bei jährlich 2.520 € und ist steuerfrei und nicht sozialabgabenpflichtig.
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Eine Übersicht über die Produkte finden Sie auf: LV 181 Lebensversicherung


