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Als junge Familie können Sie eine andere Form der staatlichen Förderrente nutzen. Während Selbständige und Freiberufler von der Inter Rürup-Rente profitieren, heißt hier die Alternative Riester-Rente.

Es sind alle förderberechtigt, die in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. In dem Fall können Sie vom Staat Zuschüsse erhalten. Die stehen Ihnen dann zu, wenn Sie ein Maximum im Monat für Ihre Altersvorsorge ausgeben. Errechnet wird dieser Maximalbetrag anhand Ihres Jahresbruttoeinkommens. Von diesem werden 3% als Grundlage genommen und auf die Monate verteilt. So errechnet sich der Beitrag. Als Single oder kinderloses Ehepaar bekommen Sie dann einen gewissen Zuschuss, der sich pro Kind erhöht und so die monatlichen Beiträge auf ein Minimum schrumpfen lässt.

Zu Rentenbeginn erhalten Sie dennoch ein Maximum Ihres gesparten Altersvermögens. Die Riester-Rente ist übrigens ausgeschlossen von Berechnungen eines eventuellen Arbeitslosengeldes II.

Was Sie an Förderung vom Staat erhalten, erfahren Sie hier. Fordern Sie kostenlos Angebotsberechnungen zur Riesterrente mit der Inter an!



Informationen zur Förderung finden Sie auf:
Riesterförderung