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Eine selbständige, rechtsfähige Einrichtung ist die Pensionskasse, welche neben der Inter Direktversicherung und der Inter Unterstützungskasse zu der Betrieblichen Altersvorsorge gehört. Ein Teil Ihres Gehaltes, eine so genannte Entgeltumwandlung wird hierbei in Ihre Altersvorsorge investiert und in die Pensionskasse eingezahlt.

Wird die Beitragsbemessungsgrenze von 4% nicht überschritten, sparen Sie so ganz nebenbei auch Steuern und Sozialabgaben. Da die Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttogehalt erfolgt, haben Sie am Ende des Monats de Facto mehr in Ihrem Geldbeutel.

Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person. Wenn Ihr Arbeitgeber auch noch eine Gruppenversicherung abgeschlossen hat, so sind eventuell für Sie auch noch Sonderkonditionen drin! Eine Altersvorsorge also, die sich sehen lassen kann!

Wie Sie Steuern sparen können mit der Pensionskasse der Inter erfahren Sie unter dem folgenden Button. Fordern Sie gleich hier ihre persönlichen kostenlosen Angebotsberechnungen an!