Die Direktversicherung der HDI
In den letzten Jahren hat der Staat immer mehr Möglichkeiten geschaffen, wie mittels einer betrieblichen Altersvorsorge Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorteile genießen können. Ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.In diesem Fall schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Dieser erhält somit eine flexible Altersvorsorge mittels derer er eine Absicherung für seine Angehörigen schafft und gleichzeitig eine steuergünstige Altersvorsorge betreibt.
Die Besteuerung der Beiträge erfolgt nachgelagert, also erst, wenn die Beiträge ausbezahlt sind.
Eine Direktversicherung ist nicht kündbar. Erfolgt ein Jobwechsel, so sollte der neue Arbeitgeber die Beiträge übernehmen. Tut er dies nicht, besteht die Möglichkeit einer privaten Weiterzahlung. Ist auch dies nicht möglich, so kann man die Versicherung auch beitragsfrei stellen lassen. In dem Fall verringern sich jedoch die ausgezahlten Leistungen.
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