Die Pensionskasse der Europa
Die Europa Direktversicherung und die Unterstützungskasse sind Möglichkeiten der Betrieblichen Altersvorsorge, die staatlich unterstützt wird.Die Pensionskasse gehört auch dazu. Sie ist eine selbständige und rechtsfähige Einrichtung. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen erhalten einen Rechtsanspruch auf die Kassenleistungen.
Die Finanzierung der Beiträge erfolgt in Form einer Gehaltsumwandlung. Darüber hinaus sind zusätzliche Zahlungen zum Gehalt möglich, die durch den Arbeitgeber realisiert werden.
Die Unterstützung durch den Staat erfolgt durch die Bemessungsgrenze von 4%, bis zu der eine Förderung erfolgt. Des Weiteren liegt der jährliche Steuerfreibetrag bei 2.520,00 € derzeit und ist steuerfrei sowie nicht sozialabgabenpflichtig.
Eine Pensionskassenlösung wieder von der Europa nicht angeboten, wohl aber attraktive Möglichkeiten für die Direktversicherung
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