Die Unterstuetzungskasse der Dialog

Die Formen der Betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig. Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse ist die Unterstützungskasse unter den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr beliebt. Als rechtlich selbständige Einrichtung wird sie von mehreren Unternehmen getragen. Zuwendungen erhält sie von den Trägerfirmen, jedoch kann sie auch durch die eigenen Vermögenserträge ein rechtlich selbständiges Vermögen aufbauen. Die Trägerunternehmen auf der anderen Seite können die Zuwendungen an die Unterstützungskasse steuerlich geltend machen und somit sind diese auch lohnend für sie selbst. Des Weiteren sind ihre Arbeitnehmer zufrieden, da sie für ihre Zukunft vorgesorgt haben.

Außerdem sind steuerpflichtige Einkünfte für den Arbeitnehmer nicht notwendig, wenn er die Beiträge an die Unterstützungskasse leistet. Versteuert werden müssen nur Einkünfte, die tatsächlich von der Unterstützungskasse als Versorgungsleistung gezahlt werden.

Die Dialog Lebensversicherung bietet keine eigene Unterstützungskasse an. Wohlaber können wir Ihnen eine Unterstützungskassenlösung anbieten, bei der die Dialog Lebensversicherung die Versicherungslösung anbietet.

Kostenlose Angebotsberechnungen zur Unterstützungskasse der Dialog können Sie unter dem folgenden Button anfordern.



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