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Betriebliche Altersvorsorge ist ebenfalls ein Ergebnis der Rentenreform. Dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden mit Hilfe einiger, vom Staat gestellter Rahmenbedingungen von dieser Form der Altersvermögenansparung profitieren.
Die Pensionskasse ist dabei eine Einrichtung, über die man sein Geld anlegen kann. Sie ist rechtsfähig und selbständig. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen haben so einen Rechtsanspruch auf Kassenleistungen.
In Form einer Gehaltsumwandlung kann der Arbeitnehmer die Beiträge finanzieren. Eine zusätzliche Zahlung zum Gehalt ist ebenfalls möglich. Diese realisiert der Arbeitgeber.
Die Unterstützung durch den Staat erfolgt durch die Befreiung von Steuerzahlungen und Sozialabgaben. Der Steuerfreibetrag liegt dabei bei jährlich 2.520,00 €. Zudem erfolgt eine Förderung bis zu einer Bemessungsgrenze von 4%.
Die Dialog Lebensversicherung bietet keine Pensionskasse an, aber eine Direktversicherung ist möglich.
Kostenlose Angebotsberechnungen zur Direktversicherung der Dialog können Sie hier anfordern. Betätigen Sie einfach den untenstehenden Button.
Eine Alternative wäre auch die Dialog Unterstützungskasse
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