Pensionskasse der Clerical Medical
Eine rechtsfähige und selbständige Versorgungseinrichtung ist die Pensionskasse. Dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen wird durch diese Einrichtung ein Rechtsanspruch auf Kassenleistungen gewährt. Ähnlich wie bei der Direktversicherung können die Beiträge über eine Gehaltsumwandlung finanziert werden. Möglich ist auch eine zusätzliche Zahlung zum Gehalt, finanziert durch den Arbeitgeber. Bis zu einer Bemessungsgrenze von 4% wird die Pensionskasse auch vom Staat gefördert. Der Freibetrag für den Arbeitnehmer beträgt so jährlich 2.520,00 €. Dieser Betrag ist steuerfrei und nicht sozialabgabenpflichtig falls durch den Arbeitgeber finanziert oder bis 2008 durch Gehaltsumwandlung.Wenn Sie kostenlose Angebotsberechnungen zum Thema Pensionskasse der Clerical Medical anfordern möchten, betätigen Sie einfach den folgenden Button.


