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Wenn Sie privat für Ihren Ruhestand vorsorgen, dann müssen Sie die Beiträge, die Sie dafür aufwenden, voll versteuern. In diesem Fall zahlen Sie die monatlichen Aufwendungen von Ihrem Nettoeinkommen. Es geht jedoch auch anders. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, die Altersvorsorge aus Ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren. Damit sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und dies mit Unterstützung vom Gesetzgeber, den seit dem 1. Januar 2002 haben Sie sogar den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet von Beiträgen Ihres Bruttoeinkommens.

Sollten Sie aber den Arbeitgeber wechseln, so besteht in jeden Fall die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt. Sollte er das nicht tun, so können Sie den Beitrag privat weiterzahlen. Bei der privaten Weiterführung kann die Versicherung auch beitragsfrei gestellt werden, wobei in diesem Fall die Leistungen zum Ende der Versicherung geringer ausfallen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch andere Wege wählen. So haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Altersabsicherung mit Hilfe der Pensionskasse oder der Unterstützungskasse aufzubauen.

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