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Ähnlich wie die Allianz Rürup-Rente wird auch die Riester-Rente durch den Staat gefördert. Die Rentenversorgung durch den Generationenvertrag kann nicht mehr gewährleistet werden, aus diesem Grund ist jeder bis zu einem gewissen Grad selbst für seine Altersvorsorge verantwortlich.

Die Riester-Rente Allianz wird durch die Altersvorsorgezulage gefördert und beruht auf Beiträgen.

Ein Anrecht auf diese Altersvorsorgezulage haben Personen, die der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dazu zählen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Kinder Erziehende, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Amtsträger, Beamte, Richter, Soldaten aber auch Bezieher von Vorruhestandsgeld, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sowie Bezieher von Krankengeld.

Aufgebaut werden kann die Riester-Rente über unterschiedliche Sparanlageformen. Dies kann über einen Banksparplan erfolgen, über die klassische Rentenversicherung aber auch über Fonds.

Möchten Sie sich weiter informieren und kostenlose Angebotsberechnungen zur Riester-Rente bei der Allianz anfordern, dann klicken Sie einfach auf den Button.



Auch andere Versicherer bieten Möglichkeiten zum Aufbau eines Vermögens zur Alterssicherung an. Informationen finden Sie unter den folgenden Links.