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Neben den privaten Lebensversicherungen wie der Kapitallebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen, die auch vom Staat steuerlich unterstützt werden. Dazu zählt auch die Direktversicherung. Sie ist eine Versicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind in dem Falle bezugsberechtigt. Bis Ende 2008 entfallen außerdem die Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Direktversicherung aus einer Sonderzahlung (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt werden. Die Möglichkeit der Kündigung besteht bei einer Direktversicherung nicht. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, sollte der Arbeitgeber gewechselt werden. In diesem Fall kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen. Sollte er dies nicht tun, so kann der Arbeitnehmer in den Vertrag eintreten und die Beiträge privat weiterzahlen. Sollten beide Fälle nicht eintreten, so wird die Versicherung beitragsfrei gestellt mit entsprechend geringeren Leistungen, die dem Arbeitnehmer weiterhin zustehen.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet mittlerweile auch andere Möglichkeiten. Wem die Direktversicherung nicht zusagt, der kann sich auch noch über die Pensionskasse und die Unterstützungskasse informieren.

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