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Die betriebliche Altersvorsorge kann ebenfalls über die Axa Pensionskasse betrieben werden. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung. Den Hinterbliebenen steht ein Anspruch auf die Kassenleistungen zu, sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen. Der Versicherungsnehmer selbst erhält im Ruhestand Kassenleistungen aus der Pensionskasse Axa. Er hat die Möglichkeit, seine Beiträge in Form einer Gehaltsumwandlung zu finanzieren. Zusätzliche Zahlungen zum Gehalt, realisiert durch den Arbeitgeber, sind ebenfalls als Einzahlung in die Kasse möglich.
Der Staat unterstützt die Zahlungen in die Pensionskasse durch eine Bemessungsgrenze bis zu 4%, bis zu der eine Förderung stattfindet. Außerdem erhält jeder Arbeitnehmer, der in eine Pensionslasse einzahlt, einen Steuerfreibetrag von jährlich 2.520,00 €. Dieser Betrag ist steuerfrei und nicht sozialabgabenpflichtig. Die Pensionskasse ist von der Förderung gleich gelagert wie die Direktversicherung Axa.
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Eine weitere Formen der Betrieblichen Altersvorsorge ist Unterstützungskasse Axa
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