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Sie sind Ausrichter einer Veranstaltung ?

Dann haften Sie für die Risiken, die aus dieser Veranstaltung resultieren.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit sich gegen dieses Risiken abzusichern.

Mitversichert in einer Veranstalterhaftpflicht sind in der Regel:
  • Betrieb und Aufbau von Tribünen
  • Bewirtung
  • Be-und Entladeschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Umweltschäden
um nur einige Positionen aufzuführen

Bei Interesse an einem Angebot zur Veranstalterhaftpflicht Versicherung setzen Sie sich einfach per Kontaktformular mit uns in Verbindung.

















Für folgende Veranstaltungen kommt eine Veranstaltungshaftpflicht grundsätzlich in Frage.

Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Flohmärkte, Weihnachtsmärkte, Bazare, Umzüge, Festzüge, Paraden, Stadtfeste, Bürgerfeste, Weinfeste, Bierfeste, Sportwettkämpfe, Theaterveranstaltungen, Konzerte, Open-Air-Festivals, Open-Air-Kino, Popkonzerte, Rockkonzerte, Rennen.

geupdatet am 08.2.2012

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