Ein wichtiger Bestandteil der Umwelthaftpflichtversicherung ist der Umwelthaftpflicht-Regress.
Diese Versicherung kommt für jene Betriebe in Frage, die umweltrelevante Aufgaben liefern, montiere, warten oder planen. Der Inhaber einer solchen Anlage kann einen solchen Betrieb in Regress, wenn es durch mangelhafte Funktion einer solchen Anlage zu Umwelteinwirkungen und daraus hervorgehenden Schäden an Dritten kommt, sodass der Anlagenbesitzer verpflichtet ist, diese zu ersetzen.
Der Umwelthaftpflicht-Regress greift aber nur, wenn der versicherte Betrieb nicht Inhaber der Anlage ist.
Regressansprüche gegen einen Hersteller oder einen Lieferanten, Planungs- oder Montagebetriebe sind ebenfalls mitversichert, auch wenn nur Teile für geliefert wurden, die zu der Umweltanlage gehören. Direktansprüche von Geschädigten gegen den Betrieb schließt die Versicherung auch mit ein.
aktualisiert am 08.2.2012
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