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Die Leitungswasserversicherung gehört zum Bereich der Inhalts- und Gebäudeversicherungen und sichert gegen entstandene Sachschäden ab. Auftretende Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen entstehen, werden durch diese Versicherung abgedeckt. Ebenfalls dazu zählen Rohrbruch und Frost. Hochwasserschäden und Schäden durch Reinigungs- oder Grundwasser sind allerdings ausgeschlossen. Der Grundschutz kann auch noch auf Schäden durch beispielsweise Sprinkleranlagen erweitert werden. Ein Unternehmen kann mit einer Leitungswasserversicherung Gebäude sowie Betriebseinrichtungen versichern.

Bei einer gewerblichen Leitungswasserversicherung müssen die Rohre fest verlegt sein. Ansonsten ist ein Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Sofern die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, sind auch außerhalb des Versicherungsortes auftretende Schäden versichert.

aktualisiert am 08.2.2012

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