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Ein durchaus bestehendes Risiko in jedem Gebäude, so auch in einem Betriebsgebäude, ist der Ausbruch eines Feuers. Er kann kleine, aber auch sehr große Folgen nach sich ziehen, die bis hin zur Betriebsunterbrechung führen kann. Doch nicht nur die Schäden, die Ihnen aufgrund einer Feuerbetriebsunterbrechung drohen, sondern auch die direkten Schäden, wie die Zerstörung der Einrichtung oder den Schäden am Gebäude müssen gedeckt werden. Um für einen solchen Fall vorzusorgen empfiehlt sich der Abschluss einer Feuerversicherung im Rahmen einer Inhaltsversicherung wie natürlich auch in der Gebäudeversicherung.

Konkret deckt die Feuerversicherung Schäden ab, die entstehen durch:
  1. Brand (entstanden durch einen nicht bestimmungsgemäßen Brandherd, bzw. ein Brand der diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet)
  2. Explosion (Implosion ist nur mit entsprechenden Vereinbarungen mitversichert)
  3. Blitzschlag
  4. Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Teile oder Ladung
In der Feuerversicherung müssen die versicherten Gebäude, Betriebsinventar, Maschinen, Kraftfahrzeug usw. konkret beschrieben werden.
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