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Ein unvorhergesehener Schaden, der zu einer teilweisen oder aber auch gänzlichen Unterbrechung des Betriebes führen kann, ist ein Feuerschaden. Die Versicherung deckt diese Schäden, sofern sie sich im Rahmen der Kriterien einer Feuerversicherung befinden. Greift die Versicherung, werden Betriebsgewinne, aber auch Kosten gedeckt, die dem Unternehmen verloren gehen oder aber entstehen, wenn auf Grund eines Feuer der Betrieb stillsteht. Diese Kosten werden für einen festgelegten Bewertungszeitraum, höchstens jedoch für zwölf Monate übernommen (es kann davon abweichend auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden).
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
In die Berechnung der Versicherungssumme fallen folgende Kriterien. Der Umsatzerlös nach Abzug der Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen zuzüglich bzw. abzüglich der Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an eigenen fertigen oder halbfertigen Produkten. Des Weiteren der Endbestand oder die Bestandserhöhung nach Gewinn und Verlust, der Anfangsbestand oder die Bestandsminderung nach Gewinn und verlustaktivierte Eigenleistungen. Außerdem gehen in die Berechnung sonstige Erträge ein, die nach einer besonderen Vereinbarung mitversichert sind. Hinzu kommen Entschädigungen aus der Vorräteversicherung, der Anteil für die Betriebserhaltung, die Entschädigung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung abzüglich der Aufwendungen für Rohstoffe und bezogene Waren, einschließlich Lohn- und Lohnverarbeitungsaufwand sowie Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und Aufwendungen für bezogene Leistungen wie Strom, Wärme, Gas und Wasser, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzöllen sowie umsatzabhängige Versicherungsprämien und Ausgangsfrachten.
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