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Die D&O Versicherung als Abkürzung für Directors-and-Officers-Versicherung, wesentlich bekannter als die ausgeschriebene Form hat in Deutschland noch nicht die ganz lange Tradition.

Die erste D&O Versicherung kam 1986 in Deutschland auf den Markt. Mittlerweile ist sie sehr stark im Bereich der börsennotierten Unternehmen vertreten, ja geht kaum ein Vorstand das Risiko ein, ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz überhaupt ein Amt anzutreten, haftet er doch persönlich für seine Fehler.

Doch nicht nur in den grossen AG's findet die umgangsprachlich auch als Managerhaftpflicht bezeichnete Berufshaftpflicht für Manager, Vorstände und Geschäftsführer bezeichnete Versicherung Verbreitung. Immer mehr Geschäftsführer drängen auf eine entsprechende Absicherung, um nicht im Falle des Falles finanziell vor dem Ruin zu stehen.

Was leistet eine D&O Versicherung ?



  1. Prüfung der Haftungsfrage
    Die versicherte Person oder das Unternehmen informiert den Versicherer und gibt ihm die entsprechenden Informationen. Dann wird der nur noch der Versicherer tätig. Prüfung des Sachverhaltes, Bewertung aus versicherungstechnischer Sicht, Aufnahme des Kontaktes mit dem Anspruchssteller (das kann auch das eigene Unternehmen sein).
  2. Die Abwehr unbegründeter Ansprüche
    Abwehr erfolgt sowohl gerichtlicher als auch aussergerichtlich Übernahme der Rechtskosten für die Abwehr
  3. Zahlung der Entschädigungsleistungen
    Wird eine entsprechende Haftung festgestellt, zahlt die Versicherung anstelle des Versicherten (z.B. Geschäftsführers) die Entschädigung, maximal aber bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
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