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Sollte ein Auftragnehmer während der Durchführung der Gewerke in die Insolvenz gehen, ist der Auftraggeber in der misslichen Lage andere Unternehmer mit der Fertigstellung der Arbeiten zu beauftragen. Dies wird in der Regel teurer als die Durchführung der Arbeiten durch das ursprünglich beauftragte Unternehmen. Zu Absicherung des finanziellen Risikos fordern Auftraggeber sehr oft eine Vertragserfüllungsbürgschaft in einer Höhe von 5-10% der Auftragssumme.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft, oft auch Auftragserfüllungsbürgschaft genannt kann sowohl durch eine Bank als auch einen Versicherer erstellt werden.
Für die Lösung durch eine Versicherungsbürgschaft spricht, dass bei der Versicherung in der Regel deutlich geringere Sicherheiten gestellt werden müssen, als dies bei einer Bank in der Regel ist. So gewinnt der Unternehmer zusätzlich Liquidität und macht sich nebenbei noch etwas unabhängiger von seiner Hausbank.
Als Versicherungsmakler mit einem Schwerpunkt im der Bereich von Versicherungsbürgschaften arbeiten wir mit den führenden deutschen Versicherern zusammen.
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