Blog Versicherungsportal «» Versicherungsvergleich «» Impressum «» Haftungsausschluss / Disclaimer «
 
Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis- sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber- ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Bürgschafts- bedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraumes, weil jede Bürgschaft auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.

Hier bieten sich Alternativen in Form von Versicherungsbürgschaften an, die in der Regel deutlich weniger Sicherheiten erfordern als die Bankbürgschaft.

Diese Kautionsversicherung wird auch als Bürgschaftversicherung bezeichnet und zählt zur Schaden- bzw. Passivenversicherung (entsprechend der Bilanzseiten).

Der Ablauf ist wie folgt geregelt: Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vereinbaren dabei ein Gesamtlimit und maximale Einzelbürgschaften für den Vertrag. Der Versicherungsnehmer muss oft Sicherheiten (z.B. 10 oder 15 % des Gesamtlimits) die auch Bankbürgschaften sein können hinterlegen.

Prämienberechnung

Grundlage der Prämienberechnung ist das Gesamtbürgschaftslimit sowie die maximale Bürgschaftssumme pro Auftrag.

Zusätzlich werden für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunden gestaffelte Gebühren erhoben.

Zweck der Kautionsversicherung

Der Versicherungsnehmer hat dem Auftraggeber Sicherheiten für die auszuführenden Leistungen zu stellen.

Der Versicherer übernimmt dementsprechend die Bürgschaft oder Garantie für eine ordnungsgemäße Erfüllung von Kauf-, Werks- und Zulieferverträgen und für gestundete Steuern und Zölle.

Aus Sicht des Versicherungsunternehmens sind Kautionen Leistungsversprechen zu Gunsten Dritter.

Mit Abstand größter Nachfrager dieser Dienstleistung ist die Baubranche. Es folgen Baunebengewerbe sowie Anlagen und Maschinenbau.

Die Kautionsversicherung dient der Verhinderung des Sicherheitseinbehaltes.

Der Auftraggeber kann Ausführungs- oder Gewährleistungsbürgschaften fordern, um sicherzustellen, dass der Bauauftrag auch beendet wird - z.B. bei Insolvenz der bauausführenden Firma.

Rechtsgrundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avalkredit)

BGB
HGB
VVG (eingeschränkt)
VOB
zoll- und steuerrechtliche Vorschriften

Antragsprüfung durch den Versicherer

Bei der Entscheidung über die Annahme und die entsprechende Prämienhöhe oder Ablehnung der Kautionsversicherung werden folgende Sachverhalte des Versicherungsnehmers geprüft:

Sicherheiten

Firmenstruktur (z.B. wegen Haftung oder Insolvenzgefahr)

Kundenbestandsstruktur

Auftragsbestand

Daten des aktuellen Geschäftsjahres (u.a. Umsatz und Gewinn)

Bilanz bzw. Jahresabschlüsse aus der Vergangenheit

Verbindlichkeiten und deren Fristigkeit

Höhe des beantragten Gesamt- und Einzellimits

Nach Antragsannahme erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein, der Gläubiger des Versicherungsnehmers einen Bürgschaftsvertrag.

Vorteile der Kautionsversicherung

Größerer Finanzspielraum (durch gleichwertige Bürgschaften von Kreditversicherern erweitert der Kunde seinen Kreditspielraum bei den Banken.)

Erhöhung der Liquidität (Freie Zahlungsmittel können angelegt oder investiert werden.)

Erhöhung der Bonität (eine Entlastung der Bankkreditlinien; Kontokorrentkredit wird nicht belastet, was die Bereitschaft zur Darlehnsgewährung bei Dritten erhöht.)

Für folgende Branchen bieten Sie Versicherungsbürgschaften an:
  • Arbeitgeber: Absicherung der Altersteilzeitguthaben
  • Bauhaupt- und Ausbaugewerbe (Gewähleistungs-und Auftragserflüüungsbürgschaften)
  • Bauträger und Generalunternehmer
  • EDV
  • Filmproduzenten
  • Garten und Landschaftsbau
  • Hausverwaltungen (Mietkaution)
  • Ingenieurgesellschafte
  • Handel (Anzahlungsbürgschaften)
  • Kies-und Sandkuhlenbetreiber (Rekultivierungsbürgschaften)
  • Maschinen- und Anlagebau (Anzahlungs- Gewähleistung-Auftragserfülungsbürgschaften)
  • Spediteure (Zollbürgschaften)
  • Tankstellen / Tanklage
  • Windkraftbetreiber
  • Wohnungsbaugesellschaften (Mietkaution)


Folgende Bürgschaftsarten gibt es:

  • Altersteilzeitguthabenbürgschaften
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Bürgschaften nach § 648a BGB
  • Bürgschaften für Warenlieferungen
  • Erfüllungsbürgschaft
  • Fertigstellungsgarantien
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Mietbürgschaft
  • Prozessbürgschaften
  • Rekultivierungsbürgschaft
  • Rückbaubürgschaft
  • Steuerbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Zollbürgschaft


Sowie Speziellösungen für den Einzelfall.

Sollten Sie Interesse an einem Angebot haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Kontakt

aktualisiert am 04.2.2012

Diese Seiten sind ein Service der Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH