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Eine entscheidende Versicherung im Schadensfall ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Laut Grundsatz haftet ein Unternehmer unbegrenzt für verschuldete Schäden. Diese Haftpflicht lässt sich weder einschränken noch in ihrer Höhe begrenzen. Das heißt, dass es unbedingt notwendig ist für ein Unternehmen, sich gegen solche Fälle abzusichern. Diese Haftpflichtversicherung sichert Ihr Unternehmen in erster Linie gegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Personenschaden
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die durch Ihr Unternehmen oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens einer Person zugefügt werden. Ein Personenschaden wird als der Schaden an einer Person definiert, welcher Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge hat. Rechtsverletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind dabei ausgeschlossen. In der Regel besteht für Personenschäden eine gesonderte, meist sogar die höchste Deckungssumme.
Beispiel:
In Ihrem Geschäft fällt ein Regal von der Wand. Einer Ihrer Kunden wird verletzt. Den Schaden bzw. die Kosten in Form von Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind von Ihnen zu begleichen.
Sachschaden
Allgemein bezeichnet man als Sachschaden die Substanzbeschädigung oder Vernichtung von Sachen. Ausgeschlossen ist dabei jedoch das Abhandenkommen von Sachen. Die Deckungssumme bei einem solchen Schaden ist in der Regel gering und wird gesondert ausgehandelt.
Beispiel
Einer Ihrer Mitarbeiter macht beim Ölwechsel einen Fehler und zieht die Ölablassschraube nicht korrekt fest. Ihr Kunde fährt davon und verliert auf der Fahrt Öl. Durch den Ölverlust erleidet das Auto einen Motorschaden, der von Ihnen getragen werden muss.
Vermögensschäden
Bei einer Haftpflichtversicherung wird generell zwischen zwei Formen eines Vermögensschadens unterschieden, dem echten und dem unechten Vermögensschaden. Der unechte Vermögensschaden entsteht aufgrund von Schäden an Personen oder Sachen, den so genannten Personen- und Sachschäden. Diese Schäden sind in der Haftpflicht grundsätzlich versichert. Echte Vermögensschäden sind hingegen nicht durch einen Sach- oder Personenschaden entstanden und sind nur durch bestimmte Vereinbarungen versicherbar.
Beispiel
Sie sind ein Hersteller von Leitern. Eine Leiter ist von mangelhafter Qualität. Ein Kunde, der die Leiter kauft, fällt von dieser, da sie in dem Moment zu Bruch geht, in dem er sie benutzt. Sie haften als Hersteller für den entstandenen Schaden. Dazu gehören Arztkosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall.
Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung werden außerdem folgende Schäden gedeckt:
Sie sehen also, dass es schnell zu Situationen kommen kann, in denen Sie als Unternehmer für einen Schaden haften müssen, wenn er durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.
Das gleiche gilt, wenn in Ihrer Firma Produkte hergestellt werden, die durch Dritte benutzt werden. Kommt eine Person durch eines Ihrer Produkte zu Schaden, müssen Sie dafür haften.
Allerdings ist in diesem Fall noch zu beachten, dass eine Produkthaftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen werden muss, da die Haftungspflicht in jedem Fall anders liegen kann.
Die Betriebshaftpflicht ist also existenziell wichtige Versicherung für Betriebe und Unternehmen. Für bestimmt Berufsgruppen, wie Anwälte, Heilpraktiker oder Architekten ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht möglich. Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
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