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Bei einer gesetzlichen Prüfung haftet ein Wirtschaftsprüfer mit maximal bis zu 1 Mio. €. Solche Summen müssen im Schadensfall erst einmal aufgebracht werden. Für eine Berufshaftpflichtversicherung sprechen noch weitere Argumente. Wird beispielsweise eine börsendotierte Aktionsgesellschaft geprüft, so kann die Haftungssumme schon bei 4 Mio. € liegen. Für alle anderen Tätigkeiten haftet der Wirtschaftsprüfer unbeschränkt. Die Haftung kann durch Einzelvereinbarungen mit den Mandanten begrenzt werden. Diese Vereinbarung darf jedoch nicht unter 1 Mio. € liegen. Für den Wirtschaftsprüfer ist jedoch die Anwendung der Allgemeinen Auftragsbedingungen üblich, d.h., die Haftungsbegrenzung liegt bei 4 Mio. €. Liegt das Risiko höher, dann ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert.
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geupdatet am 08.2.2012 |
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