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Der Beruf des Unternehmensberaters bedarf einer speziellen Absicherung durch eine Versicherungslösung. Neben der Absicherung von möglichen Personen-und Sachschäden sind das im besonderen die sogenannten Vermögensschäden. Also Schäden, die zum Tragen kommen ohne das vorher eine Person oder eine Sache geschädigt wurde.

Der Deckungsumfang dieser speziellen Versicherungen beinhaltet je nach Bedarf z.B. folgende Tätigkeiten:
  • Strategieberatung
  • Organisationsberatung
  • EDV-Bedarfsanalyse
  • EDV-Beratung
  • Implementierung
  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebsverhältnisse
Rechtliche zulässige Beratung bei: Gründung, Umwandlung, Sanierung, Auflösung, Kauf und Verkauf von Unternehmen,

Gutachten, Beratung und Vorschläge zur Organisation, Rationalisierung und Optimierung von Unternehmen und Betriebsabläufen, auch z.B. Qualitätsmanagement und Umweltmanagement.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Personalberatung,

Für dieses Tätigkeiten gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung für Unternehmensberatungen.

Sollten Sie an einem Versicherungsvergleich zur Berufshaftpflicht für Unternehmensberater interessiert sein, klicken Sie hier:

geupdatet am 04.2.2012

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